Praxisinformationen
Im Heilzentrum Helios in Nürnberg können wir nur privat mit Ihnen abrechnen, bzw. können Sie unsere Heilpraktikerleistungen über Ihre private Krankenversicherung, Beihilfe und Krankenzusatzversicherung entsprechend Ihren Vertragsbedingungen abrechnen.
Gesetzliche Krankenversicherungen zahlen derzeit keine Heilpraktiker-Behandlungen – auch nicht für Psychotherapie. Hier empfehlen wir den Abschluss einer Zusatzversicherung. Manche Versicherungen bieten Zusatzversicherungen auch ohne Wartezeit an, d.h. sie müssen nicht erst 3 Monate warten bis die Versicherung Kosten übernimmt. In der Regel lohnt es sich eine Versicherung abzuschließen die ca. 1000 Euro im Jahr an Heilpraktikerkosten übernimmt. Meist werden davon ca. 80 % erstattet, d.h. den Rest müssten Sie selbst bezahlen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, ca. 1250,– Euro im Jahr in alternative Heilmethoden und in Ihre Gesundheit zu investieren.
Wann werden die Behandlungskosten von der Versicherung erstattet?
Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und die Beihilfe übernehmen, je nach Versicherung und Vertrag, die Therapiekosten zu einem gewissen Teil oder auch in voller Höhe. In diesem Fall erstelle ich Ihnen gerne eine detaillierte Rechnung in Anlehnung an die GebüH, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Die genaue Höhe der Erstattung ist je nach Versicherung und Ihren persönlichen Vertragsbedingungen unterschiedlich. In den meisten Fällen werden die Kosten von der PKV in voller Höhe erstattet, es kann aber unter Umständen auch ein Eigenanteil anfallen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten i.d.R. leider nicht. In diesem Fall haben Sie aber die Möglichkeit die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass das Honorar unabhängig von der tatsächlichen Erstattungshöhe Ihrer Versicherung jeweils im Anschluss an die Behandlung in bar (gegen Quittung) zu entrichten ist. Die detaillierte Rechnung zum Einreichen bei Ihrer Versicherung wird Ihnen dann zugeschickt.
Privatversichert – Beihilfe – Zusatzversichert
Es wird eine Rechnung inkl. GebüH Ziffern – Gebührenverordnung für Heilpraktiker ausgestellt, jedoch wird der Gesamtrechnungsbetrag möglicherweise mehr sein. Sie müssen damit rechnen einen Teil selbst zu tragen.
Ob ihre Versicherung die gesamten Kosten oder Teilbeträge übernimmt müssen sie auf jeden Fall vor einer Behandlung klären. Ich rechne nicht direkt mit Versicherungen ab, d.h. die Rechnung muss von Ihnen beglichen werden, auch wenn Ihre Versicherung keinerlei Kosten übernimmt.
Bei einer Behandlung der Psyche, sollten sie ihrer Krankenkasse mitteilen, dass es sich um eine Behandlung durch einen Heilpraktiker handelt.
Selbstzahler
Sie haben keine Möglichkeit die Heilpraktiker Behandlung mit ihrer Krankenkasse abzurechnen da sie gesetzlich versichert sind und keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben die eine Heilpraktikerbehandlung übernimmt. D.h. sie zahlen die gesamte Summe der Heilpraktiker Rechnung. Eine Heilpraktiker Behandlung ist normalerweise nicht sehr viel teurer als die Reparatur ihres Autos oder ein großer Friseurbesuch. Als Selbstzahler haben sie den Vorteil, dass keine Informationen zu ihrer Behandlung an die Krankenkasse übermittelt wird.